Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

C3PO, Monday, 24.09.2018, 16:27 (vor 2042 Tagen) @ Monica99

es hat keinen Zweck, Mandatsträgern welche das Gesetz einfach nicht so wie es geschrieben ist und die entsprechenden Urteile GENAU zu lesen und zu beachten/einzuhalten, reden wir gar nicht von verstehen, zu versuchen es hier deutlich zu machen.

Oha, jetzt wird es auch noch persönlich angreifend, herabwürdigend und beleidigend.
Top Diskussionskultur, werte Dame.
Ich wünsche ein besseres Händchen bei Diskussionen mit dem Arbeitgeber.

Dieses ist aber eine total falsche und rechtswidrige Auslegung!!

Denn nach DEINER Auslegung dürfte man Menschen umbringen. Denn in keinem Gesetz steht, dass dieses nicht erlaubt also verboten ist. Es steht nur im Gesetz, dass sofern man jemandem umbringt idR bestraft wird.

Es steht also in keinem Gesetz, daß Mord verboten ist? Interessant.

Artikel 1 Grundgesetz: Die Würde des Menschen ist unantastbar.


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