Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Monica99, Monday, 24.09.2018, 12:52 (vor 2043 Tagen) @ Ironie

Hallo Hotte und Ironi,

es hat keinen Zweck, Mandatsträgern welche das Gesetz einfach nicht so wie es geschrieben ist und die entsprechenden Urteile GENAU zu lesen und zu beachten/einzuhalten, reden wir gar nicht von verstehen, zu versuchen es hier deutlich zu machen.

C3PO
>>>Meiner Meinung nach ist das nirgendwo so im Wortlaut im SGB IX enthalten. Und was nicht per Gesetz verboten ist, ist erst mal als erlaubt anzunehmen. ;)

Dieses ist aber eine total falsche und rechtswidrige Auslegung!!

Denn nach DEINER Auslegung dürfte man Menschen umbringen. Denn in keinem Gesetz steht, dass dieses nicht erlaubt also verboten ist. Es steht nur im Gesetz, dass sofern man jemandem umbringt idR bestraft wird.

--
mfg Monica


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