Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 21.09.2018, 10:05 (vor 2045 Tagen) @ Hendrik1

Da Du, wenn überhaupt nur eine Teilfreistellung haben wirst, wäre bei alleiniger Übernahme auch nur eine Person im Amt. Begründen ließe sich dieses gegenüber seinen und Deinen Vorgesetzten damit, dass Du z.B. in Deiner "normalen" Arbeitsaufgabe gerade voll ausgelastet bist, und selber keine Zeit hast.

Hallo,

Auslastung bei der "normalen" Arbeitsaufgabe ist aber eindeutig KEIN Verhinderungsgrund, welche ein Tätigwerden des Stelli`s rechtfertigt.
Mandatsarbeit hat Vorrang vor arbeitsvertraglich geschuldeter Arbeitsleistung!
Auch wenn dieses firmenintern keine "Mehrbelastung" verursacht, aber gesetzlich ist der Stellvertreter nicht rechtens im Amt. Diese Konstellation kann die verschiedensten Konsequenzen haben wie z.B. Datenschutz, bei BR-Sitzungsteilnahme können Beschlüsse gekippt werden usw.

Ich sehe diese Problematik auch bei mir im Betrieb, ich habe ähnliche Gegebenheiten, aber die Position des Stellvertreters ist bei unserer Größenordnung und der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein "saublödes" Amt. Ich "hänge" es nicht an den großen Nagel und halte meinen Stelli immer auf dem Laufenden. Sehe es als ein vertretbares Zusammenarbeiten auf leichtem Glatteis.


MfG


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