Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)
erkennt man unter Umständen, daß dieser Absatz lediglich den Grundsatz der Reziprozität behandelt, nämlich der gleichen Rechtsstellung von BR/PR-Mitgliedern gegenüber dem Arbeitgeber.
Zusammenhängende Betrachtungen sind manchmal sinnvoll.Aber lassen wir das Thema mal besser, das ist mir zu emotional behaftet bei manchen hier.
Auch hier ein abschliessender Kommentar:
Welche Rechte haben Ersatz BRmitglieder, die nicht aufgrund des Ausfalles eines BR herangezogen worden sind?
VG
Hotte
--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."