Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

C3PO, Friday, 21.09.2018, 16:25 (vor 2046 Tagen) @ Monica99

...und damit auch KEINE Rechte aus dem ruhenden Mandat als Stellvertreter. Also KEIN Recht auf Zugang zum Büro (Schlüssel) oder Unterlagen oder Gesprächen.

Meiner Meinung nach ist das nirgendwo so im Wortlaut im SGB IX enthalten. Und was nicht per Gesetz verboten ist, ist erst mal als erlaubt anzunehmen. ;)

Ganz abgesehen davon, daß ich es nach wie vor für nicht praktikabel halte, alles vor seinen Stellvertretern geheim zu halten.


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