Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)
Meine Sicht zu "Rechtslage" und "ganz EINDEUTIG"
Die "Rechtslage" entsprechend dem SGB IX will das Amt der Vertrauensperson vor Nichtbeteiligung und Behinderung (primär) durch den Arbeitgeber schützen.
Diese ungeheure Angst vor dem Stellvertreter dürfte da "ganz EINDEUTIG" ein persönliches Problem sein.
Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.