Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Friday, 21.09.2018, 12:21 (vor 2046 Tagen) @ SFliege

Sollte es nicht das vorwiegende Interesse einer gewählten Vertrauensperson sein, dass die Interessen der schwerbehinderten Beschäftigten im Betrieb jederzeit optimal vertreten werden?
Eine Verhinderung kann urplötzlich eintreten, und es ist doch nicht der Stil einer guten Amtsausübung, wenn der Stellvertreter dann ins kalte Wasser geschmissen wird.
Man wird nicht gezwungen mit aller Gewalt zu verhindern, dass eine Vertretung aufgrund einer eigenen Verhinderung notwendig ist, außer man will es verhindern, dass der Stellvertreter etwas Ahnung kriegt.
Wenn eine Verhinderung absehbar ist, dann kann man sich mit dem Stellvertreter z.B. auch über Sitzungen und Besprechungen, die stattfinden, im Vor- und Nachgang absprechen.
Man hat hier ausreichend eigenen Ermessensspielraum, denn man nicht ausnutzen muss, sondern den man für das Amt nutzen kann.
Wenn man den Stellvertreter als Konkurrenten sieht, dann wird man natürlich als Vertrauensperson das Arbeitgeberargument Arbeitszeitbetrug dankbar übernehmen, anstatt es entschieden zurückzuweisen.

Als Vertrauensperson sollte man nach Argumenten suchen, die es dem Stellvertreter einfacher machen eine gute Vertretung übernehmen zu können und nicht nach Argumenten suchen, die dies dem Stellvertreter erschwert!

Möglicherweise hat der Stellvertreters hier etwas überzogen, aber es wird schon auch einen Grund haben, weshalb er nun solche Forderungen stellt.


Hey,
und trotzdem ist die Vertrauenspersonen gezwungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten und einzuhalten. Das "ruhende Mandat" ist schlicht und einfach zu beachten. Ansonsten könnte neben dem Stellvertreter auch die Vertrauensperson massiven Ärger mit dem AG bekommen.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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