Rechte bzw. Forderungen des 1. Stellvertreters (Stellvertreter/in)

C3PO, Friday, 21.09.2018, 16:27 (vor 2046 Tagen) @ SFliege

Die "Rechtslage" entsprechend dem SGB IX will das Amt der Vertrauensperson vor Nichtbeteiligung und Behinderung (primär) durch den Arbeitgeber schützen.

So sehe ich das auch.

Diese ungeheure Angst vor dem Stellvertreter dürfte da "ganz EINDEUTIG" ein persönliches Problem sein.

Woher die auch immer bei manchen rühren mag, es ist mir unbegreiflich. Angst davor nicht mehr "wichtig" genug zu sein?

Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe.

Und miteinander ist immer effektiver als gegeneinander. ;)


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