BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 02.10.2018, 16:10 (vor 2033 Tagen) @ Pernille

das Gefühl, der Betriebsrat wird versuchen, ein BR-Mitglied "reinzuschieben" als SBV. Ich will daher kein BR-Mitglied einladen.

Hey,

Wahlvorschläge können nur von Wahlberechtigen getätigt werden.
sobald ein Wahlberechtigter einen nichtschwerbehinderten Mitarbeiter zur Wahl vorschlägt, ist dieser vorgeschlagene berechtigt an der Versammlung teilzunehmen.

Du wirst also durch die "Nichteinladung" eine dir nicht genehme Kandidatur nicht verhindern können.
Allerdings sehe ich bei deiner Vorgehensweise die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV und BR in der nächsten Zeit als "gestört" an.

Bist du dir sicher, das du alle Schwerbeinderten und Gleichgestellte in deinem Betrieb kennst? Eventuell gibt es Mitarbeiter, die sich weder dir noch gegenüber dem AG "geoutet" haben. Wenn du jetzt "nichtöffentlich" zur Wahlversammlung einlädst, also ohne Aushang am schwarzen Brett, könnte dies zu Probleme führen.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion