BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 13:40 (vor 2031 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

ich empfehle einmal einen Blick in den Kommentar von Herrn Düwell, § 94 Rn 74.

Dort findet man! Die persönliche Einladung einzelner bekannter Wahlberechtigter im vereinfachten Wahlverfahren ist UNZUREICHEND! Es BEDARF einer öffentlichen Bekanntmachung. Mindestens hat dieses in Form eines Aushanges am "Schwarzen Brett" im Betrieb zu erfolgen. ..........

Ist auch verständlich/ logisch und nachvollziehbar. Denn JEDER Schwerbehinderte hat das aktive und passive Wahlrecht! Also nicht nur diese welche sich offenbart haben.

--
mfg Monica


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