BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.10.2018, 22:20 (vor 2029 Tagen) @ Pernille

Hallo,

ich beurteile es auch als eher kritisch, nur "namentlich" und nicht öffentlich einzuladen. Die Tatsache dass ein nicht "geouteter" Schwb nicht an der Versammlung teilnehmen konnte, ist ein Anfechtungsgrund (denk an den BR).

Aber:
Sollte im BR-Gremium kein Schwb sein, kann erstmal sowieso kein BR-Mitglied an deiner Wahlversammlung teilnehmen:-P . Die Wahlversammlung ist NICHT öffentlich!:-)
Sollte nun einer deiner Schwb als Kanidaten ein BR-Mitglied vorschlagen, hast du unabhängig von der Art deiner Einladung keine Handhabe dagegen. Der vorgeschlagene Kanidat hat mit dem Vorschlag sein Recht an der Versammlung teilzunehmen.:-(
Aber wenn "deine" Schwb dein Aragement schätzen, werden sie doch nicht einen BR vorschlagen, oder?;-)

Resume: Sollten nicht "deine" Schwb ein BR-Mitglied vorschlagen, sehe ich kein Problem , den BR von dieser Versammlung auszusperren.

VG!


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