BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 13:57 (vor 2031 Tagen) @ Cebulon

Einem sb oder gleichgestellter Mitarbeiter, der sich nicht entsprechend bei der SBV und Personlabteilung "gemeldet" hat, wird das Wahlrecht verweigert. Die amtierende SBV verstößt gegen die Wahlordnung.


Hallo, dieses sieht die Wahlordnung aber etwas anders. Denn in dem § 24 SchwbVWO steht z.B. vergleichsweise, dass auch schriftlich statt durch Aushang geladen werden kann ("schriftlich oder durch Aushang"). Die Wahlordnung selbst sieht folglich eine schriftliche Einladung als durchaus geeignet an - und das ist für mich der Maßstab!

Gruß
Cebulon

Hey,
vollkommen korrekt. Die schriftliche Einladung muss aber an alle Wahlberechtigte gehen. Denn auch das steht so in der chwbVWO
Die Threaderstellerin will ja nur per eMail einladen und da stellt sich schlicht und einfach die Frage, ob sie sicher ist, das sie alle sb und gleichgestellte kennt.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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