BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 04.10.2018, 14:02 (vor 2025 Tagen) @ Cebulon

Da steht nämlich nicht nur das "nein".


Hallo, Aushang ist "zweckmäßig" laut BIH, aber wahlrechtlich gerade nicht zwingend erforderlich, sagt zu Recht auch die BIH. Und wer sich nicht offenbaren mag, der hat dann "Pech" gehabt, so wie ggf. beim Zusatzurlaub u.v.a. auch ...

Gruß
Cebulon

Sorry,
aber die Sichtweise ist falsch. Denn wer sich nicht outet, trifft diese Entscheidung von sich aus. Aber durch eine "Nichteinladung" zur Wahlversammlung wird ihm sein Wahlrecht von einem dritten genommen und das wäre rechtswidrig.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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