BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 17:35 (vor 2024 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon

Hallo Moni, die umstrittene Ansicht ist mir bekannt. Steht auch so im druckfrischen LPK-SGB IX 2018. Wird aber offenbar nicht von allen Arbeitsgerichten geteilt bzw. klar abgelehnt.

Da traue ich Herrn Düwell als ehemaliger vorsitzender Ritter des 9 BAG-Senates mehr Rechtssicherheit zu. Notfalls einfach einmal versuchen Herrn Düwell als Anwalt für eine solchen Klage zu bekommen. Wäre interessant, wie ein Richter des AbrG oder ggf. LArbG dann diesem ehemaligen BAG-Richter ihre Rechtsmeinung zu erklären. Auch wie diese Schwerbehinderten dann ihr gesetzliches Recht bekommen/wahrnehmen sollen/können.

Das gerade viele Arbeitsrichter Probleme mit der Rechtsauslegung des SGB IX haben ist ja nicht unbekannt. Diesen Richtern würde ich einfach die Frage stellen. "Wie sollen Schwerbehinderte welche des SBV nicht bekannt sind und/oder auch sich noch nicht offenbart haben ihr klares und eindeutiges Recht aus dem SGB IX wahrnehmen sollen/können. Denn das Wahlrecht ist weder im SGB IX noch in der Wahlordnung davon abhängig ob sich die Wahlberechtigten offenbart haben.

--
mfg Monica


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