BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 12:01 (vor 2025 Tagen) @ Cebulon

Für mich, und wohl auch für andere Kollegen ist diese Aussage eindeutigt und ausreichend!


Hallo, diese ZB Spezial Wahl der BIH blendet ja gerade die Rechtsfrage aus, was unter "sonst in geeigneter Weise" zu verstehen ist gemäß § 19 SchwbVWO, und geht darauf gar nicht ein ...

Gruß,
Cebulon

Hallo,

willst du es nicht verstehen?

Es ist jede Art als "geeignete Weise" zulässig, bei der alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, von der Wahlversammlung zu erfahren und folgedessen daran teilnehmen können.

GAME OVER!

VG


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