BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 03.10.2018, 22:36 (vor 2025 Tagen) @ SFliege

Wenn es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR gibt, dann bietet sich es an, dass ein erfahrenes Betriebsratsmitglied als Wahlleitung oder Wahlhelfer zum Termin der Wahlversammlung bereit steht.

Wenn das Wörtchen "Wenn" nicht wäre! Die SBV muss nicht immer kuschen, sondern soll auch mal die Zähne zeigen.

Die Wahlleitung und Wahlhelfer werden aber erst von der Wahlversammlung bestimmt.

Richtig, und ich als SBV mache die richtigen Vorschläge.


Die Einladung zur Wahlversammlung muss "alle Wahlberechtigten" erreichen, dass geht also nur durch Aushang oder geeignete Mitteilung an "alle Beschäftigten" im Betrieb, denn es kann auch Schwerbehinderte geben, die sich nicht offenbart haben, aber von dieser Wahl nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Nur eine Einladung an die bekannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten reicht somit nicht.

So sehe ich dieses auch!

Du kannst also nicht verhindern, dass der Betriebsrat von dieser Wahlversammlung erfahren wird und solche Heimlichkeiten werden die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auch nicht befördern.
Du kannst nicht verhindern, dass der Betriebsrat hier sein eigenes Süppchen kochen will und evtl. mehr seine eigenen Interessen bei der Besetzung des Amts verfolgt, als die Interessen der schwerbehinderten Menschen
Gerangel mit dem Betriebsrat erschwert das Amt, also verhalte Dich von Deiner Seite korrekt und offen, damit zumindest Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit nicht auf Deine Kappe gehen.

Welche Möglichkeiten hat denn der BR groß? Die Versammlung ist nicht öffentlich! Und wenn der BR keinen Schwb in den eigenen Reihen hat, kann er erstmal nicht an der Versammlung teilnehmen. Oder er "kauft" sich einen Schwb. Aber wo ist dann hier die vertrauensvolle Zusammenarbeit?

Das Verhalten von anderen kann man nicht ändern, aber man kann sich selbst immer richtig und korrekt verhalten und nicht den schlechten Stil von anderen sich zu eigen machen.

Die Tatsache, dass bei der Versammlung erstmal kein BR-Mitglied anwesend sein darf, ist für mich kein der vertrauensvollen Zusammenarbeit schädigendes Verhalten. Dieses ist lediglich dem Erfordernis der Nichtöffentlichkeit geschuldet.

VG


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