BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 14:42 (vor 2003 Tagen) @ Hotte

Aber durch eine "Nichteinladung" zur Wahlversammlung wird ihm sein Wahlrecht von einem dritten genommen und das wäre rechtswidrig.

Hallo, die Folgerung kann ich nicht nachvollziehen: Wer sich nicht "outet", nimmt halt billigend in Kauf, dass er nicht eingeladen wird. "Nichteinladung" ist dann diesem zuzurechnen und niemandem sonst.

Rechtswidrig ist hier nichts! Sollte er anderweitig davon erfahren wie etwa durch Wahlaufrufe oder etwa durch Wahlwerbung, so kann der natürlich mitwählen - sofern er einen Nachweis mitbringt. Hier nimmt niemand einem anderen was weg !!

Gruß
Cebulon


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