BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

SFliege, Tuesday, 02.10.2018, 17:19 (vor 2004 Tagen) @ Pernille

Zur Wahlversammlung werden die Wahlberechtigten eingeladen.
Den Ort und die Zeit der Wahlversammlung wird man aber mit dem Arbeitgeber absprechen.
Wenn es eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem BR gibt, dann bietet sich es an, dass ein erfahrenes Betriebsratsmitglied als Wahlleitung oder Wahlhelfer zum Termin der Wahlversammlung bereit steht.
Die Wahlleitung und Wahlhelfer werden aber erst von der Wahlversammlung bestimmt.

Die Einladung zur Wahlversammlung muss "alle Wahlberechtigten" erreichen, dass geht also nur durch Aushang oder geeignete Mitteilung an "alle Beschäftigten" im Betrieb, denn es kann auch Schwerbehinderte geben, die sich nicht offenbart haben, aber von dieser Wahl nicht ausgeschlossen werden dürfen.
Nur eine Einladung an die bekannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten reicht somit nicht.
Du kannst also nicht verhindern, dass der Betriebsrat von dieser Wahlversammlung erfahren wird und solche Heimlichkeiten werden die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat auch nicht befördern.
Du kannst nicht verhindern, dass der Betriebsrat hier sein eigenes Süppchen kochen will und evtl. mehr seine eigenen Interessen bei der Besetzung des Amts verfolgt, als die Interessen der schwerbehinderten Menschen
Gerangel mit dem Betriebsrat erschwert das Amt, also verhalte Dich von Deiner Seite korrekt und offen, damit zumindest Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit nicht auf Deine Kappe gehen.
Das Verhalten von anderen kann man nicht ändern, aber man kann sich selbst immer richtig und korrekt verhalten und nicht den schlechten Stil von anderen sich zu eigen machen.


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