BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Monica99, Friday, 05.10.2018, 16:38 (vor 2028 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

Hallo Moni, BIH orientiert sich wohl an Recht und Gesetz mit ihrem NEIN, und dazu gehört nun mal bekanntlich die Rechtsprechung, die ebenfalls klar verneint.

Wo bitte steht im Gesetz, dass eine persönliche und damit eingeschränkte Einladung Wahlberechtigter, damit die Wahlberechtigten welche der SBV warum auch immer nicht bekannt sind nicht eingeladen werden, eine geeignete Weise ist??

Weiter, welches Urteil welches eine Klage beinhaltet die ein Wahlberechtigter erhoben hat der durch diese Art der Einladung sein Wahlrecht nicht wahrnehmen konnte -Az??- bestätigt dieses? Bestätigt also, dass dieser Wahlberechtigter zu Recht sein Wahlrecht nicht wahrnehmen durfte.

Bitte nun keine Vergleiche mit anderen Wählergruppen die dazu noch gesetzliche Sonderregelungen haben.

Für mich bedeutet "geeignete Weise" dass durch dieses Handeln das hier gewollte/notwendige erreicht wird. In diesem Falle also die Wahlberechtigte (alle) zur Wahl eingeladen werden um so ihr gesetzliches, nicht durch Gesetz oder höchstrichterliches Urteil eingeschränkte, Wahlrecht wahrnehmen können.

Nur weil die BIH etwas sagt, bedeutet dieses nicht zwangsweise eindeutiges geltendes Recht. Denn auch aus der BIH kamen teils schon seltsame Rechtsauslegungen/-verständnisse.

--
mfg Monica


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