BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 04.10.2018, 13:18 (vor 2029 Tagen) @ Cebulon

Und mit "alle" sind eben auch evtl nicht geoutete Schwb gemeint.


Hallo, das sieht die BIH offenbar anders. Denn im BIH-Wahlnavi steht vielmehr unter dem Stichwort

"Einladung zur Wahl: Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen? Nein ..."

Gruß,
Cebulon

Hallo,

wenn schon zitieren, dann aber bitte auch den ganzen Absatz. Da steht nämlich nicht nur das "nein".

Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen?

Nein, die Einladung zur Wahlversammlung ist auch in anderer geeigneter Form möglich. Sie kann auch mündlich gegenüber den Wahlberechtigten, per E-Mail oder in einer Betriebsversammlung ausgesprochen werden. Erforderlich ist allerdings, dass die Einladung von den dazu berechtigten Personen ausgeht und so rechtzeitig erfolgt, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahlversammlung ermöglicht werden muss.

Ein schriftliches und unterschriebenes Einladungsschreiben (oder Aushang) ist allerdings zweckmäßig, um im Falle einer Anfechtung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung nachweisen zu können.

Somit sind wir wieder voll beim Thema.

VG


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