BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Monica99, Thursday, 04.10.2018, 21:43 (vor 2025 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Hallo, das sieht die BIH offenbar anders. Denn im BIH-Wahlnavi steht vielmehr unter dem Stichwort
"Einladung zur Wahl: Muss die Einladung zur Wahl durch einen Aushang erfolgen? Nein ..."

und wie kommt die BIH zu dieser Aussage/Feststellung? Was ist hierfür die Rechtsgrundlage??

In der SchwbWO steht "(1) Spätestens drei Wochen vor Ablauf ihrer Amtszeit lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten durch Aushang oder sonst in geeigneter Weise zur Wahlversammlung ein."

Hier steht NIRGENDS, dass es "MUSS Aushang sein" NEIN!!!

Wenn durch rein persönliche Einladungen wahlberechtigte Schwerbehinderte nicht eingeladen werden, weil sie sich bisher nicht offenbart haben, was sie nicht müssen, ist es eben KEINE geeignete Weise. Aber es steht eindeutig "die Wahlberechtigten". Also nicht nur "bekannte" Schwerbehinderte.

--
mfg Monica


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