BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 12:05 (vor 2037 Tagen) @ Hotte

Einem sb oder gleichgestellter Mitarbeiter, der sich nicht entsprechend bei der SBV und Personlabteilung "gemeldet" hat, wird das Wahlrecht verweigert. Die amtierende SBV verstößt gegen die Wahlordnung.

Hallo, dieses sieht die Wahlordnung aber etwas anders. Denn in dem § 24 SchwbVWO steht z.B. vergleichsweise, dass auch schriftlich statt durch Aushang geladen werden kann ("schriftlich oder durch Aushang"). Die Wahlordnung selbst sieht folglich eine schriftliche Einladung als durchaus geeignet an - und das ist für mich der Maßstab!

Gruß
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion