BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)
Da steht nämlich nicht nur das "nein".
Hallo, Aushang ist "zweckmäßig" laut BIH, aber wahlrechtlich gerade nicht zwingend erforderlich, sagt zu Recht auch die BIH. Und wer sich nicht offenbaren mag, der hat dann "Pech" gehabt, so wie ggf. beim Zusatzurlaub u.v.a. auch ...
Gruß
Cebulon