3G Regel bei Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Sunday, 03.10.2021, 14:49 (vor 926 Tagen) @ Randolf T

Hallo Randolf,
da sich das Gesetz meines Erachtens so ausspricht, dass der SBV die Beteiligung zu ermöglichen ist, wäre es auch m.E. zulässig, wenn zum einen die Virtuelle (bewährte) Form der Vorstellungsgespräche fortgeführt würde. Alternativ erscheint es mir möglich, dass Du als einziger virtuell zugeschaltest würdest. Das wäre aber nur eine Alternative.
VG
David

Eintrag gesperrt

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion