3G Regel bei Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)
Hallo Randolf,
da sich das Gesetz meines Erachtens so ausspricht, dass der SBV die Beteiligung zu ermöglichen ist, wäre es auch m.E. zulässig, wenn zum einen die Virtuelle (bewährte) Form der Vorstellungsgespräche fortgeführt würde. Alternativ erscheint es mir möglich, dass Du als einziger virtuell zugeschaltest würdest. Das wäre aber nur eine Alternative.
VG
David