3G Regel bei Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)

Georgina, Saturday, 09.10.2021, 07:51 (vor 930 Tagen) @ sbv-nl-west

Jein- es muss ja ein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Natürlich kann ein geimpfter oder genesener ein Testergebnis vorlegen- der AG darf zwar nicht nach dem Impfstatus fragen, hat er schon das recht einen der Nachweise einzufordern.

AG können Tests am Arbeitsplatz anbieten- es geht aber nicht um den Test sondern darum, den Status geheim zu halten. Das wird nicht gelingen....

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