3G Regel bei Vorstellungsgesprächen (Allgemeines)
Jein- es muss ja ein schriftlicher Nachweis erbracht werden. Natürlich kann ein geimpfter oder genesener ein Testergebnis vorlegen- der AG darf zwar nicht nach dem Impfstatus fragen, hat er schon das recht einen der Nachweise einzufordern.
AG können Tests am Arbeitsplatz anbieten- es geht aber nicht um den Test sondern darum, den Status geheim zu halten. Das wird nicht gelingen....