BR nicht zur Wahl einladen (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 04.10.2018, 18:01 (vor 2037 Tagen) @ Monica99

Das Wahlrecht ist weder im SGB IX noch in der Wahlordnung davon abhängig, ob sich die Wahlberechtigten offenbart haben.

Hallo Moni,
nichts anderes habe ich hier geschrieben. Und bei Richtern ist bevorzugte Einladung wohl "schriftlich", wie gleichfalls Hotte hier gepostet, weil an erster Stelle vor Aushang genannt in § 24 SchwbVWO.

Prof. Düwell schätze ich sehr als exzellenten und herausragenden Autor des Schwerbehinderten-Rechts, auch wenn in diesem Punkt mal anderer Meinung. Sonst wärs ja auch eher langweilig ;-)

Gruß
Cebulon


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