Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)
Hallo,
Ich komme aus der Landesverwaltung und bin dort die Hauptvertrauensperson (HSBV). Nun zu meiner Frage. Eine Stellvertreter/in muss zurücktreten, da sie auch stellvertretende GB ist. Das war bei der Wahl niemandem aufgefallen.
Wieso MUSS diese zurücktreten???
Denn in der gesetzl. Regelung für (Gleichstellungsgesetz - GstG) steht nur:
(2) Die Gleichstellungsbeauftragte soll keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befaßt sein.
Also SOLL - kein MUSS/ DARF!
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mfg Monica