Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 16.06.2019, 11:00 (vor 1776 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

auch hier habe ich eine andere Rechtssicht als Du. Aber egal. Wenn ich als Stellie der SBV an einem Vorstellungsgespräch teilnehme, zu dem die SBV eingeladen wurde, weil sich Schwerbehinderte beworben haben, nehme ich nicht automatisch auch als Ersatzmitglied des PR teil. Der PR fragt auf seinen Sitzungen, wer an den Vorstellungsgesprächen zu den ausgeschriebenen Stellen teilnehmen möchte. Meldet sich niemand, geht vom PR keiner hin. Dann kann ich nicht einfach als Ersatzmitglied an dieser Anfrage vorbei entscheiden, doch auch als PR Mitglied teilzunehmen.

Nun aber zurück zur eigentlichen Frage:

Es gibt 3 Kategorien von Vorschiften: Kann-, Soll- und Muss-Vorschriften.

Wäre in Schleswig-Holstein das Doppelmandat mit einer Muss-Vorschrift ausgeschlossen, gäbe es hier keine Ausnahmemöglichkeit. Wöre hier das Doppelmandat mit einer Kann-Vorschrift belegt, dann dürfte jemand beide Ämter parallel ohne Einschränkungen ausüben.
Durch die Soll-Vorschrift ist ein Mittelding geschaffen worden. Der Regelfall ist, wie bereits geschrieben ausgeschlossen, wie bei einer Muss-Vorschrift. Diese lässt aber Ausnahmen zu, die aber auch vorliegen müssen. Falls, so wie Du es meinst, hier das Doppelmandat ohne grössere Einschränkungen vom Gesetzgeber her möglich wäre, dann wäre hier eine Kann-Vorschrift gewählt worden. Mit einer Soll-Vorschrift trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass Ausnahmen möglich sein müssen, um dieses Amt zu besetzen, wie z.B. bei kleinen Dienststellen.

Liebe Grüße

Hendrik
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