Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)
Moin Moin Cebulon,
die Einschränkung, dass eine Soll-Vorschrift auch außerhalb von Behördne das Handeln für einen Regelfall vorschreibt, ergibt für mich ganz klar, dass die Abweichung vom Regelfall begründbar sein muss:
Hier noch einmal aus Rechtslexikon.net
"nennt man eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vorschreibt "
Der Regelfall ist damit eindeutig durch die Soll-Vprschrift geregelt, es sind aber Ausnahmen möglich.
Ansonsten hätte der Gesetzgeber, wenn man keine solchen Regelungen mit Ausnahmemöglichkeit benötigen würde, es auch bei kann- und Muss-Vorschriften belassen können.
Liebe Grüße
Hendrik