Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

HSBV FM S-H, Kiel, Friday, 14.06.2019, 19:21 (vor 1772 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

hier die Gesetzesvorschrift aus dem BGleiG


Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
§ 20 Bestellung


(1) Die Dienststellen bestellen die gewählten Beschäftigten für jeweils vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten oder zur Stellvertreterin. Die Bestellung setzt voraus, dass die gewählten Beschäftigten weder der Personal- noch der Schwerbehindertenvertretung angehören.

und nun bin ich wieder am Anfang meiner Frage

VG Oliver

Eintrag gesperrt

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion