Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Monica99, Saturday, 15.06.2019, 13:05 (vor 1777 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

1. HSBV FM S-H, man sollte, nein MUSS als Mandatsträger und besonders als HSBV also oberer Stufenvertretung WISSEN welche Gesetze angewendet werden. Also hier LANDESGESETZE/Regelungen und NICHT Bund. Denn gerade in deiner Position solltest Du ja ggf. SBV beraten, beraten können.

2. Hendrik, ICH habe nur auf die geltende Rechts-/Gesetzeslage hingewiesen und BESONDERS, dass im Gegensatz zur Fragestellerin HSBV FM S-H hier KEIN!!!!! MUSS gegeben ist. Über das was ggf günstiger bzw. sinnvoller ist kann man nachdenken. Ich habe ja bewusst auch geschrieben, dass man hier einen ggf . auftretenden Interessenskonflikt aushalten. Letztlich, sofern sie das Doppelmandat/Funktion hat bedeutet dieses NICHT, dass sie ggf. im Rahmen der Vertretung als SBV/HSBV an Personalratsgremien teilnehmen darf. Der PR darf sie nicht wegen des Doppelmandates/Funktion von Gremien ausschließen. Sie nimmt dann ggf. als Vertreterin der SBV/HSBV teil.
muss.

Das Gesetz ist hier eindeutig, auch wenn es ggf. einigen so nicht gefällt. Doch darauf kommt es nicht an!! Wem es nicht gefällt, muss sich an den Gesetzgeber mit der Bitte um Änderung wenden.

Fazit, es gilt hier KEIN "wünsch dir was"!.

--
mfg Monica

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