Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Monica99, Friday, 14.06.2019, 18:37 (vor 1776 Tagen) @ HSBV FM S-H

Hallo Oliver, auch wenn man das Amt der GB hat, ist man für den PR wählbar, siehe §12
Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)
zuletzt geändert am 02. Mai 2018 .

Bedeutet, man kann sowohl SBV und PR und GB sein. Man sollte dann immer nur deutlich sagen als welche Person / Ant man gerade redet und handelt.

Es kann dann durchaus sein, dass man in den verschiedenen Funktionen/Ämtern auch unterschiedliche Meinungen vertritt.

Weiter ist hier aber auch, dass es hier jeweils um Stellvertreter geht. Muss also gar nicht sein, dass man hier in beiden Funktionen zeitgleich im Mandst/ Funktion ist.

Einzig wichtig, man muss hier den möglichen Interessenskonflikt aushalten.

--
mfg Monica

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