Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)
Hallo, Fazit ist somit, keiner kann hier den/ die Stellvertreter zwingen ein Amt/Mandat eine Funktion aufzugeben. Auch darf der PR diese nicht von Germien ausschließen als Stellvertreter/in der SBV/HSBV.
>> Zudem nimmt man als GB nicht an den Sitzungen des Personalrates teil.
Aber ggf. als Stellvertreterin der SBV/HSBV sofern sie im Mandat als solche ist/kommt.
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mfg Monica