Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Monica99, Friday, 14.06.2019, 18:47 (vor 1777 Tagen) @ Monica99

Hallo, Fazit ist somit, keiner kann hier den/ die Stellvertreter zwingen ein Amt/Mandat eine Funktion aufzugeben. Auch darf der PR diese nicht von Germien ausschließen als Stellvertreter/in der SBV/HSBV.

>> Zudem nimmt man als GB nicht an den Sitzungen des Personalrates teil.
Aber ggf. als Stellvertreterin der SBV/HSBV sofern sie im Mandat als solche ist/kommt.

--
mfg Monica

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