Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

HSBV FM S-H, Kiel, Monday, 17.06.2019, 18:33 (vor 1775 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
Danke für die Antworten. Das Problem oder vielmehr die Schwierigkeiten in der Umsetzung von Rechtsvorschriften sind ihre Bezeichnungen. Es gibt bei uns in einigen Landesregelungen die Worte "sollte" und "soll".
Nach Rücksprache mit einigen Juristen steht sollte für wünschenswert und soll lässt eine kleine Tür als Spielraum für Ausnahmefälle.
Wenn die SBV dann bei Verhinderung keine Stellvertretung hat, kann nur gehofft werden, dass Dienststellen und Personalräte bei z.B. Einstellungsverfahren im Sinne der Gesetze handeln und wirken. Da werde ich dann auch in meiner Funktion als HSBV mit den Entscheidungsträgern ins Gespräch gehen. Selbst wenn es keine weitere Zuständigkeit gibt, darf man sich ja jederzeit bei Fragen und Problemen auch an mich wenden. Was ja bisher auch in den meisten Fällen so geschehen ist.

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend

Viele Grüße von der Kieler Förde
Oliver

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