Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

HSBV FM S-H, Kiel, Friday, 14.06.2019, 19:19 (vor 1775 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica,

hier die Fundstelle aus dem BGleiG


Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)
§ 20 Bestellung


(1) Die Dienststellen bestellen die gewählten Beschäftigten für jeweils vier Jahre zur Gleichstellungsbeauftragten oder zur Stellvertreterin. Die Bestellung setzt voraus, dass die gewählten Beschäftigten weder der Personal- noch der Schwerbehindertenvertretung angehören.

Nun bin ich wieder am Anfang meiner Frage angekommen :-P

Ich wünsche Dir ein schönes Wochenende. Ich mache jetzt Feierabend

VG Oliver

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