Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Saturday, 15.06.2019, 21:39 (vor 1775 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

im Rechtslexikon.net steht weiter:

"Soll-Vorschrift

ist eine Rechtsnorm, durch die der Verwaltungsbehörde ein nur begrenztes Ermessen eingeräumt wird. Die Behörde kann nur in Ausnahmefällen von der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge abweichen.

nennt man eine gesetzliche Bestimmung, die ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vorschreibt (Gegensatz einerseits Muss-Vorschrift, andererseits Kann-Vorschrift)"

Daher muss hier, wie ich schon ausgeführt habe, die Abweichung vom Regelfall begründbar sein. Ausnahmkefälle wären für mich z.B. kleinere Dienststellen mit wenig weiblichen Beschäftigten. Wenn sich dann für eines der beiden Ämter nicht andere Mandatsträgerin oder Stellvertreterin finden lassen, dann kann eine Personalunion gerechtfertigt sein.
In Hedwig-Holzbein muss es ab 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte und eine Vertretung geben. Sind hiervon 5 Schwerbehinderte sind gleichermaßen Vertrauensperson und Stellie zu wählen. Dieses kann ggf. dazu führen, dass hier erst recht, wenn es in dieser Dienststelle wenig Frauen gibt,von denen einige schwerbehindert sind, zu eimer Ämterüberschneidung kommt. Dann müsste es auch keinen Rücktritt geben.

Ohne Ausnahmefall sehe ich dieses kritisch.


Liebe Grüße Hendrik

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