Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Saturday, 15.06.2019, 14:51 (vor 1776 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

wir sind hier nicht bei wünsch Dir was:

eine soll Vorschrift setzt einen Regelfall voraus, von dem nur in Ausnahmefällen abgewichen werden kann - eingeschränktes Ermessen.

Im Rechtslexikon.net steht dazu.

Soll-Vorschrift

ist eine Rechtsnorm, durch die der Verwaltungsbehörde ein nur begrenztes Ermessen eingeräumt wird. Die Behörde kann nur in Ausnahmefällen von der gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolge abweichen.

Daher muss hier, um in beiden Funktionen bleiben zu können, aus meiner Sicht, wie schon beschrieben, der Aunsahmefall begründet und begründbar sein.

Liebe Grüße

Hendrik

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