Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Cebulon, Saturday, 15.06.2019, 14:51 (vor 1767 Tagen) @ Hendrik1

Zur Erläuterung, warum ich die Sachlage kritisch sehe:

Hallo, das kann man/frau so oder so sehen. Auch die 16 Länder werten das höchst unterschiedlich: Die einen sehen in solchen Doppelmandaten eher Konfliktpotential, andere hingegen nicht. Ist also keine Frage von richtig und falsch. Darüber ließe sich trefflich streiten, da reine Ansichtssache.

ÄhnlichesProblem“ z.B. beim Doppelmandat als PR/SBV, wenn es um Personalangelegenheiten geht. Auch hier muss beim Doppelmandat ein evtl „Konflikt“ ausgehalten werden. Wer das nicht aushält, muss halt eines der Mandate niederlegen. Der teils früher in Grundseminaren / Foren vertretenen pauschalen Gegenansicht stehen neuere Rechtsprechung und herrschende Meinung klar entgegen. Wie damit umzugehen ist nach Ansicht der Justiz, siehe LAG Hessen, 01.11.2012, 9 TaBV 156/12. PS: Wenn ich meine, dass ich das Doppelmandat nicht bewältigen kann, wäre es doch nur konsequent, mich nicht für beide Ämter zur Wahl zu stellen. Da sie sich zur Stelli-Wahl stellte sieht sie sich offensichtlich auch in der Lage, damit umzugehen bzw. sachgerecht abzuwägen.

ÄhnlichesProblem“ bei PR-Wahlen, wenn PR-Bewerber im Wahlvorstand sitzt: In einzelnen Ländern ist das grundsätzlich verboten (Niedersachsen), in anderen Ländern ohne weiteres zulässig, wonach diese nicht nur über die Zulässigkeit ihrer eigenen Wahlvorschlagsliste mitberaten, sondern sogar über ihre eigene Bewerbung als Kandidatin im Wahlvorstand mit abzustimmen haben. Entsprechendes gilt z.B. auch für die Wahl von Frauenbeauftragten, wo das in den Ländern gleichfalls unterschiedlich geregelt ist. In Berlin z.B. verboten, in anderen Ländern erlaubt. Ist also auch hier reine Wertungsfrage der Landes-Gesetzgeber. Selbst die Kirchen haben das für die Wahl zur MAV bzw. SBV ganz unterschiedlich, nämlich gegensätzlich geregelt ...

Gruß,
Cebulon

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