Rücktritt Stellvertreter/in (Stellvertreter/in)

Cebulon, Friday, 14.06.2019, 22:26 (vor 1749 Tagen) @ HSBV FM S-H

hier die Gesetzesvorschrift aus dem BGleiG

Hallo Oliver, dieses Gesetz gilt allein für den Bund nach § 2 und § 3 BGleiG (Anwendungsbereich), aber nicht für Landesbehörden in Schleswig-Holstein. Daher gilt hier natürlich auch nicht der allgemeine Grundsatz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Aus Bundesrecht kann folglich für‘s Landesrecht nichts abgeleitet werden.

Gruß,
Cebulon

Eintrag gesperrt

gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion