Vorbeschäftigungszeiten als Bewerberin bei Anstellung anrechnungsfähig? (AGG)

spid, Thursday, 28.03.2024, 20:43 (vor 30 Tagen)

Hallo,

eine Cousine mit 50 GdB hatte sich in 10/18 bei einer Behörde beworben und 2,5 Monate später eine Absage erhalten. Daraufhin machte sie eine Entschädigung geltend, die seitens der Behörde abgelehnt wurde. Danach klagte sie - mit Erfolg. 5 Monate nach der Absage erhielt sie eine Entschädigung nach Urteil des Arbeitsgerichts.

Nun bewarb sie sich Ende 09/24 erneut bei dieser Behörde. Mitte 11/23 war das Bewerbungsgespräch. Mitte 12/23 teilte man ihr mit, dass man sich für sie entschieden hat und Ende 12/23 unterzeichnete sie den Arbeitsvertrag.

Sie begann am 1.3. und wurde heute durch einen nicht frankierten Brief im Briefkasten, den sie nach Feierabend öffnete, darüber informiert, dass man sie fristgerecht zum 30.4. unter Freistellung und Fortzahlung der Bezüge kündigt.

Sie versuchte danach, die Personalerin und den Vorgesetzten telefonisch zu erreichen, aber man legte erst auf, nachdem sie sich namentlich meldete und danach blockierte man offensichtlich ihre Nummer, da sobald sie mit gesendeter Nummer anrief, kein Durchkommen möglich war. Rief sie unbekannt an, klingelte es erst und dann drückte man sie weg. Auf SMS, ob sie bitte erfahren dürfte, wieso sie gekündigt wurde, antwortete niemand.

Mal abgesehen davon, dass sie überhaupt keinen Schimmer hat, warum man sie gekündigt hat und dass es irgendwie nicht die feine Englische ist, sie so zu kündigen, und sie nie ein Gespräch hatte, dass man sie auf gravierende Fehler oder sonstiges Fehlverhalten hinwies, hat sie aufgrund der "Vorbeschäftigungszeiten" als Bewerberin die Wartezeit bzgl. Kündigungsschutz nicht bereits erfüllt und man kann sie gar nicht kündigen?

Danke.

Grüße


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