Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Phönix, NRW, Saturday, 30.03.2024, 11:06 (vor 30 Tagen) @ spid

Der Personalrat ist ein Gremium, welches in der Sache angehört wird und beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder in der Personalratssitzung anwesend sind. Beschlüsse werden vom Personalrat regelmäßig mit einfacher Mehrheit gefasst. Für verhinderte Mitglieder (z.B. Urlaub oder erkrankt) müssen (können) Ersatzmitglieder eingeladen werden. Ersatzmitglieder sind jene Kandidaten, welche bei der PR Wahl zwar aufgestellt und Stimmenanteile erhalten haben, die aber für die Wahl in den Personalrat zu gering wahren.

In dem von dir geschilderten Fall stellen sich diese Fragen nicht, denn wenn die Kündigung ausgesprochen wurde, ist alles Weitere ein Bestandteil der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht.

Bitte auch Aussagen dahingehend, dass eine Kündigung unwirksam ist wenn der Personalrat nicht beteiligt wurde, nicht fehlinterpretieren. Die Feststellung, ob eine Kündigung unwirksam ist, trifft das Arbeitsgericht. Selbst wenn der Personalrat seine fehlende Beteiligung beim Dienstgeber moniert, wird die Kündigung dadurch nicht automatisch unwirksam!

Frohe Ostern
Phönix


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