Prävention in der Wartezeit? (AGG)

spid, Saturday, 30.03.2024, 15:08 (vor 30 Tagen) @ Phönix

Aber wenn das Präventionsverfahren nicht gemacht wurde, dann ist die Kündigung unwirksam?

Wenn nun gekündigt wurde, weil jemand was geklaut hat, ok, dann wird wohl kein Präventionsverfahren notwendig sein, aber welche anderen Gründe könnte es denn noch geben, dass der AG zum Ergebnis kommt, dass ein Präventionsverfahren sinnlos wäre?


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