Prävention in der Wartezeit? (AGG)
Hallo Cebulon,
hast bzgl. der Vorbeschäftigungszeiten natürlich Recht.
Wie ich inzwischen gelesen habe, sind das aber keine anrechenbare Beschäftigungszeiten bzgl. Wartezeit Kündigungsschutz.
Ob der PR angehört wurde, ist aktuell unbekannt. Es handelt sich um das HPVG.
Eine überörtliche SBV ist meiner Cousine unbekannt. Wie könnte sie diese in Erfahrung bringen?
Es wurde kein Präventionsverfahren durchgeführt. Muss das mit dem Integrationsamt sein? Welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen (Mitarbeiteranzahl ...?)? Es arbeiten über 200 Beschäftigte in der Stadtverwaltung inkl. Kindergärten, Kläranlagen, Krankenpflege ...
Gibt es auch Gründe, die einen AG von einem solchen Präventionsverfahren befreien? Welche?
Danke.
Spid