Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Cebulon, Friday, 29.03.2024, 15:07 (vor 30 Tagen) @ spid

Mal abgesehen davon, dass sie überhaupt keinen Schimmer hat, warum man sie gekündigt hat …

Hallo spid,

das Thema Vorbeschäftigung ist eigentlich keine Frage für dieses SBV-Forum, sondern arbeitsrechtliche Frage für die Gewerkschaft, oder versiertem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

• Gibt’s dort evt. eine überörtliche SBV (wie GSBV, BSBV oder HSBV)? Wurde sie beteiligt? Wurde der Personalrat ordnungsgemäß beteiligt und welches Personalvertretungsrecht ist genau einschlägig?

• Wurde da Präventionsverfahren durchgeführt unter Beteiligung des Integrationsamts? NEU: Zum Thema vgl. auch das mutige innovative Urteil des ArbG Köln, 20.12.2023, 18 Ca 3954/23 – mit Verweis auf EuGH. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung ist anhängig beim LAG Köln – 6 SLa 76/24


Anmerkung Nebe, RP Reha 1/2024, Rabe-Rosendahl, DVfR, B1-2024, und unter bagsbv.de (entgegen BAG, 24.01.2008 – 6 AZR 96/07; BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14). Vergl. auch Kohte, jurisPR-ArbR 2/2018 Anm. 1. Wurde das Kölner Urteil angefochten oder rkr? Wer hat dazu Infos?

Allen ein frohes Osterfest!
Cebulon


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