Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Cebulon, Friday, 29.03.2024, 17:10 (vor 31 Tagen) @ spid

Ob der PR angehört wurde, ist aktuell unbekannt. Es handelt sich um das HPVG.

Nach § 75 Abs. 4 und 5 HPVG n.F. ist der Personalrat „vor Kündigungen während der Probezeit“ zwingend anzuhören. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn der „Personalrat nicht beteiligt“ worden ist. Es ist daher unbedingt Akteneinsicht geboten – da sich dort die genaue Begründung der Maßnahme finden sollte im Anhörungsschreiben dieser Stadtverwaltung an den Personalrat, falls dieser angehört worden sein sollte. Nichts zur Beteiligung des Personalrats zu erwähnen erscheint mir äußerst intransparent.

Eine überörtliche SBV ist meiner Cousine unbekannt. Wie könnte sie diese in Erfahrung bringen?

Bei dieser vergleichsweise kleinen Stadtverwaltung mit 200 Bediensteten ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es da keine überörtliche GSBV gibt im Gegensatz zu Großstädten wie bspw. Hannover und München.

Es wurde kein Präventionsverfahren durchgeführt. Muss das mit dem Integrationsamt sein?

Siehe dazu § 167 Abs. 1 SGB IX. Also gemeinsam zu „erörtern“ mit dem Personalrat und Integrationsamt.

Gruß,
Cebulon


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