Prävention in der Wartezeit? (AGG)

spid, Tuesday, 02.04.2024, 07:08 (vor 27 Tagen) @ Cebulon

Muss eigentlich auf diese Kündigungsfrist bei Schwerbehinderten im Arbeitsvertrag neben den sonstigen ges. Kündigungsfristen nach dem TVöD und den Hinweisen aus der Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz hingewiesen werden?

Danke.

Grüße


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