Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Cebulon, Monday, 01.04.2024, 15:00 (vor 28 Tagen) @ spid

Inwiefern? Ist ja nicht bekannt.

Das ist wohl anzunehmen, da beides nicht in Kündigung angegeben, oder? Akteneinsicht wird Klarheit schaffen!

Gruß,
Cebulon


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