Prävention in der Wartezeit? (AGG)
Inwiefern? Ist ja nicht bekannt.
Das ist wohl anzunehmen, da beides nicht in Kündigung angegeben, oder? Akteneinsicht wird Klarheit schaffen!
Gruß,
Cebulon
Inwiefern? Ist ja nicht bekannt.
Das ist wohl anzunehmen, da beides nicht in Kündigung angegeben, oder? Akteneinsicht wird Klarheit schaffen!
Gruß,
Cebulon
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