Prävention in der Wartezeit? (AGG)

spid, Monday, 01.04.2024, 16:40 (vor 28 Tagen) @ Cebulon

Hmmm ... stimmt. Aber dann wäre der AG ja eh auf der sicheren Seite.

Die kämen aber vllt zum Tragen, wenn jetzt noch eine Kündigung nachgeschoben würde.

Ich sehe für die Cousine aber keine (große) Chance.

Selbst, wenn kein Präventionsverfahren eingeleitet wurde, das Integrationsamt nicht eingeschaltet worden ist, wovon meine Cousine ja eigentlich wissen müsste (oder?), dann hängt es doch davon ab, ob der AG die Schwerbehinderung kennt, oder!? In dem Fall des ArbG KÖ wusste ja der AG genau von der Schwerbehinderung des AN. Der AG meiner Cousine aber nicht, außer dass sie schwerbehindert ist.


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