Prävention in der Wartezeit? (AGG)

Cebulon, Monday, 01.04.2024, 15:15 (vor 28 Tagen) @ spid

Sie hatte zwei Wochen Kündigungsfrist. Man hätte ihr also erst am 11.4. zum 30.4. kündigen müssen

…wobei diese „Annahme“ aber zu hinterfragen wäre wegen Mindestfrist von 4 Wochen im § 169 SGB IX bezüglich Arbeitgeberkündigungen?

Gruß,
Cebulon


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