Vorbeschäftigungszeiten als Bewerberin bei Anstellung anrechnungsfähig? (AGG)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 29.03.2024, 11:33 (vor 29 Tagen) @ spid

Hallo,

das AGG sieht ausdrücklich nur eine Entschädigung vor bei einer diskriminierenden Bewerberauswahl. Ein "Hineinklagen" auf einen ausgeschriebenen Arbeitsplatz als Rechtsfolge kennt es nicht. Dadurch kann auch keine wie auch immer fingierte "Vorbeschäftigung" geltend gemacht werden.

Die Frage, die sich hier einzig stellt, ist die, ob es in der Behörde eine SBV gibt und ob diese vor der Kündigung angehört wurde.

--
&Tschüß

Wolfgang


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